Rentenbescheid-Check

Datenschutzerklärung

Verantwortlich

Robert MorysInstitut für digitale LösungenAlte Stadtgrenze 3840589 Düsseldorfhallo@rentenbescheid-check.de

Was verarbeitet wird

Sie laden einen Rentenbescheid hoch. Er enthält Sozialdaten – Angaben zu Ihrer Versicherung und zur Höhe Ihrer Rente. Dazu kommen die Angaben aus dem Rückfrageprozess (Geburtsdatum, Kinder, Schwerbehinderung, Ausbildungszeiten) und, wenn Sie den Bericht kaufen, Ihre E-Mail-Adresse.

Ihre Versicherungsnummer wird nicht gespeichert. Sie wird beim Auslesen gelesen, um zu erkennen, dass ein echter Bescheid vorliegt, und vor dem Speichern entfernt. Für die Rechnung wird sie an keiner Stelle gebraucht.

Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Vertrags über die Nachrechnung Ihres Bescheids, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO. Weil der Bescheid besonders schutzbedürftige Angaben enthalten kann – etwa zu einer Erwerbsminderung oder einer Schwerbehinderung –, stützt sich die Verarbeitung dieser Angaben auf Ihre ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO, die Sie mit dem Upload erteilen und jederzeit widerrufen können.

Löschfristen

  • Das hochgeladene Dokument wird gelöscht, sobald die Auswertung durch ist – in der Regel innerhalb weniger Minuten nach dem Upload. Es wird auch dann gelöscht, wenn die Auswertung abbricht oder das Dokument kein Rentenbescheid war.
  • Das Auswertungsergebnis samt Prüfbericht wird 14 Tage nach dem Upload automatisch gelöscht. Danach ist die Berichtsseite nicht mehr abrufbar. Laden Sie Bericht und Anschreiben herunter, solange Sie sie brauchen.
  • Zahlungsdaten verarbeitet der Zahlungsdienstleister; bei uns bleiben nur die Kennung des Zahlungsvorgangs und die E-Mail-Adresse, und beide werden mit dem Auswertungsergebnis gelöscht. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen greifen, richtet sich die Aufbewahrung der Rechnungsdaten nach diesen Fristen.
  • Ihre IP-Adresse wird zur Missbrauchsbegrenzung nur gesalzen gehasht gespeichert – im Klartext niemals – und nach zwei Tagen gelöscht.

Speicherort und Auftragsverarbeiter

Hosting und Datenbank liegen in der Europäischen Union. Eingesetzt werden: ein Hosting- und Datenbankanbieter für Betrieb und Speicherung, ein Anbieter für das maschinelle Auslesen des Dokuments, ein Zahlungsdienstleister für die Bezahlung und ein Anbieter für den Versand der Berichts-E-Mail. Mit jedem dieser Dienstleister besteht ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Die Daten werden nicht zu Trainingszwecken verwendet und nicht an Dritte zu eigenen Zwecken weitergegeben.

Reichweitenmessung ohne Personenbezug

Wir zählen, wie oft die Startseite aufgerufen wird und wie oft die einzelnen Schritte – Upload, Auswertung, Vorschau, Bezahlung – erreicht werden. Gespeichert wird dabei ausschließlich eine Zahl je Tag und Schritt.

Es wird kein Cookie gesetzt und nichts auf Ihrem Gerät gespeichert oder ausgelesen. In den Zähltabellen steht keine Kennung und keine IP-Adresse; Ihr Besuch lässt sich aus diesen Zahlen weder wiedererkennen noch nachverfolgen, und sie werden an niemanden weitergegeben. Wir messen damit, an welcher Stelle des Ablaufs Besucher abbrechen – nicht, wer sie sind.

Wie jeder öffentlich erreichbare Endpunkt ist auch der Zähler gegen Missbrauch begrenzt, und dafür wird Ihre IP-Adresse – wie oben beschrieben – gesalzen gehasht gespeichert und nach zwei Tagen gelöscht. Im Klartext wird sie nie gespeichert, und mit der Zählung selbst wird dieser Hash nicht verknüpft.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht, eine Einwilligung zu widerrufen. Wenden Sie sich dafür an hallo@rentenbescheid-check.de; nennen Sie die Kennung Ihres Prüfvorgangs aus der Adresszeile, dann lässt sich der Vorgang zuordnen. Ihnen steht außerdem ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

Keine Beratung

Dieses Tool führt eine automatisierte, typisierte Vergleichsrechnung durch und erbringt keine Rentenberatung im Sinne des § 10 RDG. Es findet keine Prüfung des Einzelfalls statt. Das Ergebnis ersetzt keine Beratung durch einen registrierten Rentenberater oder Rechtsanwalt.