Rentenbescheid-Check

Automatisierte Nachrechnung

Rentenbescheid prüfen lassen

Laden Sie Ihren Bescheid hoch. Das Tool rechnet die Rentenformel des § 64 SGB VI nach und weist jede Abweichung aus: als Betrag pro Monat, als Nachzahlung, mit der Zeile im Bescheid, in der der geprüfte Wert steht, und mit der Norm, an der gemessen wurde.

Die Prüfung läuft nach festen Regeln über typisierte Sachverhalte. Sie sehen den Rechenweg und können ihn Zeile für Zeile gegen Ihren Bescheid halten.

PDF oder Foto, bis 4 MB. Am zuverlässigsten funktioniert das PDF, das die Deutsche Rentenversicherung selbst verschickt – ein Foto ist schnell größer als die Grenze. Laden Sie die Anlagen Versicherungsverlauf und Berechnung der Entgeltpunkte mit hoch – ohne sie prüft das Tool nur die Rentenformel.

Die Vorschau ist kostenlos. Der vollständige Bericht kostet einmalig 39 € – kein Abo. Ihr Bescheid wird nach der Auswertung gelöscht, die Versicherungsnummer wird nicht gespeichert.

Der Ablauf

  1. 01

    Hochladen

    Der Bescheid als PDF oder Foto, mehrseitig, mit den Anlagen Versicherungsverlauf und Berechnung der Entgeltpunkte. Ohne diese Anlagen prüft das Tool nur die Rentenformel.

  2. 02

    Rückfragen

    Ein paar Angaben, die nicht im Bescheid stehen: Geburtsdatum, Kinder, Schwerbehinderung, Ausbildungszeiten. Ausschließlich Auswahlfelder.

  3. 03

    Vorschau, kostenlos

    Sie sehen, wie viele Auffälligkeiten die Prüfung gefunden hat und in welcher Größenordnung die Abweichung liegt. Dazu die Fristenlage – die sehen Sie immer, auch ohne Kauf.

  4. 04

    Prüfbericht, 39 €

    Einmalzahlung, kein Abo. Der Bericht nennt je Fund die Position im Bescheid, den Sollwert, den Istwert, die Differenz und die Rechtsnorm. Dazu ein typisiertes Anschreiben als Word- und PDF-Datei, das Sie selbst unterschreiben und versenden.

Was geprüft wird

Jeder Prüfpunkt ist ein eigener Regelsatz mit Eingangsdaten, Prüflogik und Rechtsnorm. Fehlt eine Größe im Bescheid oder ist sie nicht sicher lesbar, setzt der Prüfpunkt aus und der Bericht sagt das – statt eine Abweichung auszuweisen, die er nicht belegen kann.

Rentenformel

§§ 64, 66, 67, 68, 77 SGB VI

  • Die Monatsrente aus persönlichen Entgeltpunkten, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert neu gerechnet
  • Der Zugangsfaktor gegen die Altersgrenze des Geburtsjahrgangs – bei 45 Jahren Wartezeit und bei Schwerbehinderung gegen die jeweils eigene Grenze
  • Der Rentenartfaktor gegen die bewilligte Rentenart
  • Der aktuelle Rentenwert gegen den, der zum Rentenbeginn galt

Zeiten im Versicherungsverlauf

§§ 56, 57, 58, 249 SGB VI

  • Lücken im Verlauf, für die keine Zeit erfasst ist
  • Kindererziehungszeiten: 36 Monate je Kind, 30 Monate für ein vor 1992 geborenes Kind
  • Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
  • Anrechnungszeiten wegen Schule und Studium nach dem 17. Lebensjahr

Nicht ausgewiesene Zuschläge

§ 76g SGB VI

  • Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, wenn die Zeiten dafür sprechen und der Bescheid ihn nicht ausweist

Fristen und Form

§ 37 SGB X, § 84 SGG, § 44 SGB X

  • Der Ablauf der Widerspruchsfrist, gerechnet über die Bekanntgabefiktion des § 37 Abs. 2 SGB X
  • Der Zeitraum, für den ein Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 4 SGB X noch Leistungen erbringt
  • Rechtsbehelfsbelehrung und Vollständigkeit der Anlagen

Was das Tool nicht tut

Es prüft keinen Einzelfall. Es bewertet nicht, wie ein Verfahren ausgehen wird, und es tritt nicht für Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung auf. Das Anschreiben ist aus Textbausteinen gesetzt; Sie unterschreiben und versenden es selbst.

Wenn Ihr Fall Umstände enthält, die über die geprüften Größen hinausgehen – ein Versorgungsausgleich, Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, eine Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten –, dann kommt die automatisierte Rechnung dort nicht hin, und der Bericht sagt an der Stelle, dass sie aussetzt.