Ratgeber

Ein Rentenbescheid besteht aus wenigen Rechengrößen, und jede davon steht in einer Tabelle oder in einem Paragrafen. Dazu kommen die Vorschriften über Fristen und über die Zeiten im Versicherungsverlauf. Diese Seiten geben beides wieder: die Größe oder die Regel, ihre Fundstelle und die Zahlen, mit denen gerechnet wird.

Die Tabellen sind nicht abgeschrieben. Sie werden beim Bauen aus derselben Datensammlung gerechnet, mit der wir Bescheide nachrechnen – jede Zeile trägt die amtliche Quelle und das Datum, an dem sie zuletzt gegen diese Quelle geprüft wurde. Ein Wert, der noch nicht geprüft ist, steht nicht in der Tabelle, sondern wird darunter als offen gezählt.

Wenn etwas nicht stimmt

Die Größen der Rentenformel

Zeiten im Versicherungsverlauf