Die Werte, mit denen gerechnet wird
- Aktueller Rentenwert je Entgeltpunkt
- 42,52 €
- gültig ab 01.07.2026
- Kindererziehung je Monat
- 0,0833 EP
- § 70 Abs. 2 SGB VI
- Durchschnittsentgelt 2026 (vorläufig)
- 51.944,00 €
- Beschäftigung: Verdienst geteilt durch diesen Wert (§ 70 Abs. 1 SGB VI, Anlage 1)
- Wehr- und Zivildienst je Jahr
- 1,0 / 0,75 EP
- bis 1981 / von 1982 bis 1991 (§ 256 Abs. 3 SGB VI)
Die Zeit fehlt in Ihrem Verlauf?
Ob eine Zeit fehlt, zeigt der Versicherungsverlauf. Den prüfen wir auf Lücken und fehlende Zeiten, mit diesem Wert je Auffälligkeit: Versicherungsverlauf prüfen. Nachtragen lässt sich eine Zeit mit dem Antrag auf Kontenklärung: der V0100-Assistent führt hindurch.
Häufige Fragen
Wie wird eine Rentenlücke in Euro umgerechnet?
Warum bringt mein Studium im Rechner keinen Betrag?
Ist das Ergebnis meine künftige Rente?
Quellen
- Aktueller Rentenwert: RWBestV 2026 § 1 · Stand 17.09.2026
- Durchschnittsentgelt 2026: Anlage 1 SGB VI · Stand 17.09.2026
- § 70 SGB VI (Entgeltpunkte) · Stand 02.10.2026
- § 77 SGB VI (Zugangsfaktor) · Stand 02.10.2026
- § 256 SGB VI (Wehrdienst vor 1992) · Stand 17.09.2026
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Der Antrag auf Kontenklärung Schritt für Schritt, mit Ihrer Checkliste.
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Tabellen und Erklärungen mit Fundstelle.
