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Ein Blatt mit einer Tabelle von Jahreszahlen, ein aufgeschlagenes Notizbuch, ein Bleistift und ein Tischrechner auf einem Eichentisch unter einer Messinglampe.

Rechner

Rentenlücke berechnen

Was bringt ein Jahr Kindererziehung, eine fehlende Beschäftigung oder der Wehrdienst an Rente? Geben Sie die Zeit ein. Der Rechner nennt den geschätzten Wert im Monat und über 20 Jahre, mit Entgeltpunkten und Rechtsnorm.

Welche Zeit fehlt?

Geschätzter Wert

Hier steht nach dem Rechnen der Wert der Zeit in Euro im Monat und über 20 Jahre, mit Entgeltpunkten und Rechtsnorm.

Die Werte, mit denen gerechnet wird

Aktueller Rentenwert je Entgeltpunkt
42,52 €
gültig ab 01.07.2026
Kindererziehung je Monat
0,0833 EP
§ 70 Abs. 2 SGB VI
Durchschnittsentgelt 2026 (vorläufig)
51.944,00 €
Beschäftigung: Verdienst geteilt durch diesen Wert (§ 70 Abs. 1 SGB VI, Anlage 1)
Wehr- und Zivildienst je Jahr
1,0 / 0,75 EP
bis 1981 / von 1982 bis 1991 (§ 256 Abs. 3 SGB VI)

Die Zeit fehlt in Ihrem Verlauf?

Ob eine Zeit fehlt, zeigt der Versicherungsverlauf. Den prüfen wir auf Lücken und fehlende Zeiten, mit diesem Wert je Auffälligkeit: Versicherungsverlauf prüfen. Nachtragen lässt sich eine Zeit mit dem Antrag auf Kontenklärung: der V0100-Assistent führt hindurch.

Häufige Fragen

Wie wird eine Rentenlücke in Euro umgerechnet?
Jede Zeit bringt Entgeltpunkte. Die Monatsrente ist nach § 64 SGB VI die Summe der Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor mal aktuellem Rentenwert. Der Rechner nimmt die Entgeltpunkte der fehlenden Zeit und rechnet sie mit dem aktuellen Rentenwert um, einmal mit dem höchsten Abschlag einer vorzeitigen Altersrente und einmal ohne Abschlag.
Warum bringt mein Studium im Rechner keinen Betrag?
Weil § 74 Satz 4 SGB VI Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung nicht bewertet. Sie zählen trotzdem: zur Wartezeit von 35 Jahren, die eine frühere Altersrente ermöglicht, und bei der Bewertung beitragsfreier Zeiten.
Ist das Ergebnis meine künftige Rente?
Nein. Es ist der geschätzte Wert einer einzelnen Zeit, ohne künftige Rentenanpassungen, Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern. Maßgeblich ist allein die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung.

Quellen

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  • V0100 ausfüllen

    Der Antrag auf Kontenklärung Schritt für Schritt, mit Ihrer Checkliste.

  • Ratgeber

    Tabellen und Erklärungen mit Fundstelle.