Was drinsteht
Nach § 109 Abs. 3 SGB VI insbesondere:
- die Grundlage der Rentenberechnung,
- die Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie heute einträte,
- eine Prognose der Regelaltersrente,
- wie sich künftige Rentenanpassungen auswirken können,
- eine Übersicht über die gezahlten Beiträge.
Was nicht drinsteht
Die einzelnen Zeiten. Die stehen im Versicherungsverlauf, der Grundlage jeder Prognose ist: Versicherungsverlauf anfordern. Die Rentenauskunft ab 55 enthält zusätzlich eine Übersicht der gespeicherten Zeiten und die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (§ 109 Abs. 4 SGB VI); auf Antrag nennt sie auch, was der Ausgleich eines Abschlags kosten würde; dazu der Rentenpunkte-Rechner.
Was Sie damit tun können
Wann Sie in Rente gehen können, zeigt der Rentenbeginn-Rechner. Ob im Konto Zeiten fehlen, prüfen wir am Versicherungsverlauf: Versicherungsverlauf prüfen.
Häufige Fragen
Wer bekommt eine Renteninformation?
Ist der Betrag in der Renteninformation sicher?
Kann ich meine Renteninformation hier prüfen lassen?
Quellen
- § 109 SGB VI · Stand 02.10.2026
- § 149 SGB VI · Stand 02.10.2026
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