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Die Hände einer älteren Person sortieren alte Zeugnisse und Briefe in einen Ordner mit farbigen Registerblättern.

Thema · Versicherungskonto

Kontenklärung: das Rentenkonto vollständig machen

Die Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Konto. Was dort fehlt, fehlt später in der Rente. Die Kontenklärung ist der Weg, Lücken zu schließen, am besten Jahre vor dem Rentenantrag, solange sich Zeugnisse und Bescheinigungen noch finden lassen.

Was die Kontenklärung ist

Nach § 149 Abs. 2 SGB VI wirkt die Rentenversicherung darauf hin, dass die Daten im Konto vollständig und geklärt sind. Sie verschickt dafür regelmäßig den Versicherungsverlauf (Abs. 3). Sie selbst sind nach Abs. 4 verpflichtet mitzuwirken: den Verlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen, die erheblichen Tatsachen angeben und die Nachweise beibringen.

So läuft sie ab

  1. Versicherungsverlauf besorgen – wie das geht, steht hier.
  2. Verlauf durchsehen: Lücken, fehlende Ausbildungs-, Kindererziehungs- und Dienstzeiten. Das nehmen wir Ihnen mit der Prüfung des Versicherungsverlaufs ab.
  3. Antrag auf Kontenklärung stellen, Vordruck V0100, mit den Zusatzvordrucken und Nachweisen. Der V0100-Assistent sagt, welche Sie brauchen.
  4. Die Rentenversicherung klärt und stellt die Zeiten per Bescheid fest (§ 149 Abs. 5 SGB VI).

Welche Unterlagen gebraucht werden

Je nach Zeitart Arbeitgeberbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Zeugnisse, Bescheinigungen der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse, Geburtsurkunden der Kinder. Nach den Erläuterungen V0110 genügen Kopien; Unterlagen über Zeiten, die schon im Verlauf stehen, werden nicht gebraucht.

Was eine fehlende Zeit in Euro bedeuten kann, zeigt der Rechner für die Rentenlücke.

Häufige Fragen

Was kostet eine Kontenklärung?
Bei der Deutschen Rentenversicherung nichts. Der Antrag auf Kontenklärung ist kostenlos, ebenso die Beratung in den Auskunfts- und Beratungsstellen.
Wie lange dauert eine Kontenklärung?
Das hängt davon ab, wie viele Zeiten offen sind und ob Unterlagen bei anderen Stellen angefragt werden. Zum Schluss kommt ein Bescheid, der die geklärten Zeiten feststellt (§ 149 Abs. 5 SGB VI).
Was passiert, wenn ich auf den Versicherungsverlauf nicht reagiere?
Widersprechen Sie seinem Inhalt nicht innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Versand, stellt die Rentenversicherung die Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest (§ 149 Abs. 5 SGB VI). Prüfen lohnt sich deshalb, solange der Verlauf frisch ist.

Quellen

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