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Eine ältere Frau sitzt allein mit einer Tasse Tee und einem Brief am Küchentisch am Fenster.

Rechner · Hinterbliebenenrente

Witwenrente berechnen

Wie hoch die Witwen- oder Witwerrente ausfällt, hängt an drei Dingen: der Rente des Verstorbenen, ob die große oder kleine Witwenrente gilt, und am eigenen Einkommen. Der Rechner geht die Schritte einzeln durch.

Was trifft zu?

Der Freibetrag

Seit 01.07.2026 beträgt der Freibetrag 26,4 × 42,52 € = 1.122,53 € im Monat, für jedes waisenrentenberechtigte Kind 238,11 € mehr (§ 97 Abs. 2 SGB VI). Er steigt mit jeder Rentenanpassung.

Den Bescheid nachrechnen

Ist die Witwenrente bewilligt, steht die Einkommensanrechnung in einer Anlage des Bescheids. Ob Freibetrag und Anrechnung dort stimmen, rechnen wir nach: Rentenbescheid prüfen. Die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung hilft beim Antrag.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, nach altem Recht 60 Prozent; die kleine 25 Prozent (§ 67 SGB VI, § 255 Abs. 1 SGB VI). In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat wird die volle Rente gezahlt, ohne Einkommensanrechnung.
Wann gibt es die große statt der kleinen Witwenrente?
Wenn ein Kind unter 18 erzogen wird, bei Erwerbsminderung oder ab einem Alter, das vom Todesjahr abhängt: bei Tod 2026 46 Jahre und 6 Monate, ab 2029 47 Jahre (§ 46 Abs. 2, § 242a Abs. 5 SGB VI).
Wie viel darf ich zur Witwenrente dazuverdienen?
Eigenes Einkommen wird pauschal gekürzt (Gehalt um 40 Prozent) und dann mit dem Freibetrag verglichen. Vom Betrag darüber werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet (§ 97 SGB VI, § 18b SGB IV).

Quellen

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