Der Freibetrag
Seit 01.07.2026 beträgt der Freibetrag 26,4 × 42,52 € = 1.122,53 € im Monat, für jedes waisenrentenberechtigte Kind 238,11 € mehr (§ 97 Abs. 2 SGB VI). Er steigt mit jeder Rentenanpassung.
Den Bescheid nachrechnen
Ist die Witwenrente bewilligt, steht die Einkommensanrechnung in einer Anlage des Bescheids. Ob Freibetrag und Anrechnung dort stimmen, rechnen wir nach: Rentenbescheid prüfen. Die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung hilft beim Antrag.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Witwenrente?
Wann gibt es die große statt der kleinen Witwenrente?
Wie viel darf ich zur Witwenrente dazuverdienen?
Quellen
- § 46 SGB VI · Stand 04.10.2026
- § 97 SGB VI (Einkommensanrechnung) · Stand 17.09.2026
- § 18b SGB IV (Höhe des Einkommens) · Stand 04.10.2026
- § 242a SGB VI · Stand 04.10.2026
- Aktueller Rentenwert: RWBestV 2026 § 1 · Stand 17.09.2026
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