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Zwei bedruckte Blätter mit Tabellen liegen nebeneinander auf einem hellen Holztisch im Streiflicht.

Thema · Rentenbescheid

Rentenbescheid verstehen

Ein Rentenbescheid hat oft zwanzig Seiten und mehr. Entscheidend sind wenige Stellen: der Verfügungssatz vorn, die Rechtsbehelfsbelehrung und die Anlagen mit Versicherungsverlauf und Berechnung.

Vorn: der Verfügungssatz

Hier steht, welche Rente bewilligt wird (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente), ab wann, in welcher Höhe vor Abzügen und mit welchem Zahlbetrag. Dazu eine Nachzahlung für die Monate zwischen Rentenbeginn und Bescheid.

Die Rentenformel

Monatsrente = persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert (§ 64 SGB VI). Die Entgeltpunkte entstehen aus den Zeiten im Versicherungsverlauf; der Zugangsfaktor senkt sie bei vorzeitigem Beginn um 0,3 % je Monat. Was jede Größe bedeutet, steht im Ratgeber: Entgeltpunkte, aktueller Rentenwert, Altersgrenze und Abschlag.

Die Anlagen

Der Versicherungsverlauf listet alle Zeiten; die Berechnungsanlage zeigt, wie aus ihnen Entgeltpunkte wurden, getrennt nach Beitragszeiten, beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten und Zuschlägen. Fehlt dort eine Zeit, fehlt sie in der Rente.

Die Rechtsbehelfsbelehrung

Am Ende steht, bis wann und wo Widerspruch erhoben werden kann. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG). Mehr dazu: Widerspruch gegen den Rentenbescheid.

Wir rechnen Ihren Bescheid nach und weisen jede Abweichung mit Fundstelle aus: Rentenbescheid prüfen.

Häufige Fragen

Warum ist der Zahlbetrag niedriger als die Rente?
Weil von der Monatsrente die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. In der Krankenversicherung der Rentner trägt die Rentenversicherung die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, den Pflegebeitrag trägt der Rentner allein (§ 249a SGB V, § 59 SGB XI).
Was bedeuten persönliche Entgeltpunkte?
Die Summe der Entgeltpunkte, vervielfältigt mit dem Zugangsfaktor (§ 66 SGB VI). Bei einem Rentenbeginn mit Abschlag sind sie kleiner als die Summe der Entgeltpunkte.
Mein Bescheid hat keine Anlagen, ist das normal?
Zum Rentenbescheid gehören Anlagen mit dem Versicherungsverlauf und der Berechnung der Rente. Fehlen sie, lassen sie sich bei der Rentenversicherung anfordern; ohne sie ist die Rechnung nicht nachvollziehbar.

Quellen

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