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Entgeltpunkte und Durchschnittsentgelt

Wer in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt verdient hat, bekommt dafür einen Entgeltpunkt. Alles andere ist derselbe Dreisatz – mit einer Falle in den Jahren vor 2002.

Stand: 17.09.2026. Die Zahlen und die Vorschriften dieser Seite stammen aus den amtlichen Quellen, die unter den Tabellen stehen.

Ein Dreisatz, mehr nicht

§ 70 Abs. 1 SGB VI teilt das beitragspflichtige Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres durch das Durchschnittsentgelt desselben Jahres. Das Ergebnis sind die Entgeltpunkte dieses Jahres. Wer genau den Durchschnitt verdient hat, bekommt 1,0000; wer das Doppelte verdient hat, käme auf 2,0000 – wenn die Beitragsbemessungsgrenze nicht vorher greift.

Für 2026 beträgt das Durchschnittsentgelt 51.944,00 € (vorläufig nach § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI), die Beitragsbemessungsgrenze 101.400,00 €. Mehr als 1,9520 Entgeltpunkte kann ein Jahr deshalb nicht tragen.

Was ein solcher Punkt im Monat bringt, ist der aktuelle Rentenwert: seit 01.07.2026 42,52 €. Ein Jahr Durchschnittsverdienst entspricht also einer Monatsrente von 42,52 € – vor Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und Abzügen.

Die Falle: D-Mark bis 2001, Euro ab 2002

Die Anlage 1 zum SGB VI weist das Durchschnittsentgelt bis einschließlich 2001 in D-Mark aus und ab 2002 in Euro: 55.216 DM gegenüber 28.626 EUR. Wer die beiden Zahlen nebeneinanderstellt, sieht einen Einbruch um die Hälfte, den es nie gegeben hat – es ist derselbe Betrag in zwei Währungen, umgerechnet mit dem Kurs 1,95583.

Für die Rechnung selbst ist das unerheblich, solange beide Größen in derselben Währung stehen: Der Quotient aus Verdienst und Durchschnittsentgelt ist währungsneutral. Erheblich wird es, sobald jemand einen in Euro ausgewiesenen Verdienst durch ein in D-Mark ausgewiesenes Durchschnittsentgelt teilt. Das Ergebnis liegt dann um den Faktor 1,95583 daneben und sieht trotzdem plausibel aus.

Die Tabelle unten führt deshalb beide Spalten: den amtlichen Wert in der Währung der Anlage und denselben Wert in Euro. Wer seinen Versicherungsverlauf danebenlegt, findet dort die Zahl, die auch im Bescheid steht.

Durchschnittsentgelt nach Jahr

Jahramtlicher Wertin EuroBeitragsbemessungsgrenzePunkte höchstens
2026vorl.51.944 EUR51.944,00 €101.400,00 €1,9520
2025vorl.50.493 EUR50.493,00 €96.600,00 €1,9130
202447.085 EUR47.085,00 €90.600,00 €1,9240
202344.732 EUR44.732,00 €87.600,00 €1,9580
202242.053 EUR42.053,00 €84.600,00 €2,0120
202140.463 EUR40.463,00 €
202039.167 EUR39.167,00 €
201939.301 EUR39.301,00 €
201838.212 EUR38.212,00 €
201737.077 EUR37.077,00 €
201636.187 EUR36.187,00 €
201535.363 EUR35.363,00 €
201434.514 EUR34.514,00 €
201333.659 EUR33.659,00 €
201233.002 EUR33.002,00 €
200228.626 EUR28.626,00 €
200155.216 DM28.231,49 €
200054.256 DM27.740,65 €
199953.507 DM27.357,69 €

„vorl." kennzeichnet einen vorläufigen Wert nach § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI. Die Spalte „Punkte höchstens" bleibt leer, wo die Zeitreihe für dieses Jahr keine Beitragsbemessungsgrenze führt – eine geschätzte Grenze stünde dort sonst neben lauter belegten Zahlen.

Quelle: Anlage 1 SGB VI. Geprüft am 17.09.2026.

Was auf dieser Seite nicht steht

Diese Seite gibt die Tabellen des Gesetzes wieder und rechnet mit ihnen. Sie sagt nicht, welche Grenze in einem bestimmten Fall gilt, wie ein Verfahren ausginge oder was jemand unternehmen kann. Das hängt an Wartezeiten, an Zeiten im Versicherungsverlauf und an Umständen, die in keiner Tabelle stehen.

Dieses Tool führt eine automatisierte, typisierte Vergleichsrechnung durch und erbringt keine Rentenberatung im Sinne des § 10 RDG. Es findet keine Prüfung des Einzelfalls statt. Das Ergebnis ersetzt keine Beratung durch einen registrierten Rentenberater oder Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Wie viele Entgeltpunkte bekomme ich für ein Jahr?
Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt des Jahres geteilt durch das Durchschnittsentgelt desselben Jahres (§ 70 Abs. 1 SGB VI). Wer genau den Durchschnitt verdient hat, bekommt einen Entgeltpunkt, wer die Hälfte verdient hat, einen halben.
Wie viele Entgeltpunkte kann ein Jahr höchstens bringen?
So viele, wie die Beitragsbemessungsgrenze geteilt durch das Durchschnittsentgelt ergibt – der Wert liegt seit Jahren bei etwa 2,0. Über der Grenze werden keine Beiträge mehr erhoben, also entstehen auch keine weiteren Punkte.
Warum stehen in meinem Versicherungsverlauf D-Mark-Beträge?
Weil das Durchschnittsentgelt bis 2001 in D-Mark ausgewiesen wird und ab 2002 in Euro. Für die Rechnung nach § 70 SGB VI müssen Verdienst und Durchschnittsentgelt in derselben Währung stehen; der Quotient ist dann von der Währung unabhängig.
Was ist der Unterschied zwischen Entgeltpunkten und persönlichen Entgeltpunkten?
Die Entgeltpunkte aller Zeiten werden zusammengezählt und mit dem Zugangsfaktor multipliziert; das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 SGB VI). Mit ihnen rechnet die Rentenformel weiter.
Warum ist das Durchschnittsentgelt des laufenden Jahres vorläufig?
Weil es zum Zeitpunkt der Festsetzung noch nicht feststeht. § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI lässt dafür einen vorläufigen Wert zu, der später durch den endgültigen ersetzt wird.