Was vom Bruttobetrag abgeht
Im Bescheid stehen zwei Beträge: die Rente vor und nach Abzügen. Dazwischen liegen bei pflichtversicherten Rentnern genau zwei Posten: der Beitrag zur Krankenversicherung und der zur Pflegeversicherung. Steuern behält die Rentenversicherung nicht ein.
Zur Krankenversicherung zahlt der Rentner die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % und die Hälfte des Zusatzbeitrags seiner Krankenkasse; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung (§ 249a SGB V). Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind das 8,75 %. Den Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 % trägt der Rentner allein (§ 59 Abs. 1 SGB XI).
Beispiel: 1.500,00 € Bruttorente
Mit den Sätzen des Jahres 2026 (für Renten gilt der Zusatzbeitrag ab dem 1. März) und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag gehen 131,25 € an die Krankenversicherung und 54,00 € an die Pflegeversicherung. Ausgezahlt werden 1.314,75 €. Ohne Kinder kommt der Zuschlag von 0,6 % dazu; dann sind es 1.305,75 €. Der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse kann vom Durchschnitt abweichen; im Bescheid steht der tatsächliche.
Beitragssätze nach Zeitraum
| Gültig ab | Zusatzbeitrag Ø | KV-Anteil Rentner | Pflege | Zuschlag kinderlos |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2026 | 2,9 % | 8,75 % | 3,6 % | + 0,6 % |
| 01.01.2025 | 2,5 % | 8,55 % | 3,6 % | + 0,6 % |
| 01.01.2024 | 1,7 % | 8,15 % | 3,4 % | + 0,6 % |
| 01.07.2023 | 1,6 % | 8,10 % | 3,4 % | + 0,6 % |
KV-Anteil Rentner: die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Eine Änderung des Zusatzbeitrags gilt für Renten ab dem 1. März (§ 247 Satz 3 SGB V). Abschlag in der Pflegeversicherung je Kind vom zweiten bis zum fünften, solange es jünger als 25 ist: 0,25 % (§ 55 Abs. 3 Satz 4 SGB XI).
Quellen: AOK, Rechengrößen 2026, BMG, Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2024 vom 16.10.2023 (BAnz AT 31.10.2023 B3), BMG, Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2023 vom 28.10.2022 (BAnz AT 31.10.2022 B5). Geprüft am 17.09.2026.
Wo ein Abzug im Bescheid danebenliegen kann
Drei Stellen sind typisch. Der Zusatzbeitrag ist zu früh oder zu spät angepasst. Maßgeblich ist der 1. März, nicht der 1. Januar. Der Zuschlag für Kinderlose ist angesetzt, obwohl Kinder da sind; dann fehlt der Nachweis der Elterneigenschaft bei der Pflegekasse. Und der Abschlag für mehrere Kinder läuft weiter, obwohl ein Kind inzwischen 25 geworden ist, oder er fehlt, solange es jünger ist.
Der Beitrag wird aus der Bruttorente berechnet, nicht aus dem Zahlbetrag. Wer die Prozente auf den ausgezahlten Betrag anwendet, kommt auf einen zu niedrigen Abzug und hält einen richtigen Bescheid für falsch.
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