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Abzüge von der Rente: Kranken- und Pflegeversicherung

Zwischen Brutto und Zahlbetrag liegen bei pflichtversicherten Rentnern genau zwei Posten. Beide lassen sich nachrechnen, wenn man weiß, wer welche Hälfte trägt und ab wann ein neuer Satz gilt.

Stand: 17.09.2026. Die Zahlen und Vorschriften stammen aus den amtlichen Quellen unter den Tabellen.

Was vom Bruttobetrag abgeht

Im Bescheid stehen zwei Beträge: die Rente vor und nach Abzügen. Dazwischen liegen bei pflichtversicherten Rentnern genau zwei Posten: der Beitrag zur Krankenversicherung und der zur Pflegeversicherung. Steuern behält die Rentenversicherung nicht ein.

Zur Krankenversicherung zahlt der Rentner die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % und die Hälfte des Zusatzbeitrags seiner Krankenkasse; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung (§ 249a SGB V). Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind das 8,75 %. Den Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 % trägt der Rentner allein (§ 59 Abs. 1 SGB XI).

Beispiel: 1.500,00 € Bruttorente

Mit den Sätzen des Jahres 2026 (für Renten gilt der Zusatzbeitrag ab dem 1. März) und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag gehen 131,25 € an die Krankenversicherung und 54,00 € an die Pflegeversicherung. Ausgezahlt werden 1.314,75 €. Ohne Kinder kommt der Zuschlag von 0,6 % dazu; dann sind es 1.305,75 €. Der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse kann vom Durchschnitt abweichen; im Bescheid steht der tatsächliche.

Beitragssätze nach Zeitraum

Gültig abZusatzbeitrag ØKV-Anteil RentnerPflegeZuschlag kinderlos
01.01.20262,9 %8,75 %3,6 %+ 0,6 %
01.01.20252,5 %8,55 %3,6 %+ 0,6 %
01.01.20241,7 %8,15 %3,4 %+ 0,6 %
01.07.20231,6 %8,10 %3,4 %+ 0,6 %

KV-Anteil Rentner: die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Eine Änderung des Zusatzbeitrags gilt für Renten ab dem 1. März (§ 247 Satz 3 SGB V). Abschlag in der Pflegeversicherung je Kind vom zweiten bis zum fünften, solange es jünger als 25 ist: 0,25 % (§ 55 Abs. 3 Satz 4 SGB XI).

Quellen: AOK, Rechengrößen 2026, BMG, Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2024 vom 16.10.2023 (BAnz AT 31.10.2023 B3), BMG, Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2023 vom 28.10.2022 (BAnz AT 31.10.2022 B5). Geprüft am 17.09.2026.

Wo ein Abzug im Bescheid danebenliegen kann

Drei Stellen sind typisch. Der Zusatzbeitrag ist zu früh oder zu spät angepasst. Maßgeblich ist der 1. März, nicht der 1. Januar. Der Zuschlag für Kinderlose ist angesetzt, obwohl Kinder da sind; dann fehlt der Nachweis der Elterneigenschaft bei der Pflegekasse. Und der Abschlag für mehrere Kinder läuft weiter, obwohl ein Kind inzwischen 25 geworden ist, oder er fehlt, solange es jünger ist.

Der Beitrag wird aus der Bruttorente berechnet, nicht aus dem Zahlbetrag. Wer die Prozente auf den ausgezahlten Betrag anwendet, kommt auf einen zu niedrigen Abzug und hält einen richtigen Bescheid für falsch.

Was auf dieser Seite nicht steht

Diese Seite gibt die Tabellen des Gesetzes wieder und rechnet mit ihnen. Sie sagt nicht, welche Grenze in einem bestimmten Fall gilt, wie ein Verfahren ausginge oder was jemand unternehmen kann. Das hängt an Wartezeiten, an Zeiten im Versicherungsverlauf und an Umständen, die in keiner Tabelle stehen.

Dieses Tool führt eine automatisierte, typisierte Vergleichsrechnung durch und erbringt keine Rentenberatung im Sinne des § 10 RDG. Es findet keine Prüfung des Einzelfalls statt. Das Ergebnis ersetzt keine Beratung durch einen registrierten Rentenberater oder Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner?
Je zur Hälfte der Rentner und die Rentenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse werden geteilt (§ 249a SGB V). Den Beitrag zur Pflegeversicherung trägt der Rentner allein (§ 59 Abs. 1 SGB XI).
Warum ändert sich der Abzug im März und nicht im Januar?
Ändert eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel, gilt das für Renten erst ab dem 1. März (§ 247 Satz 3 SGB V). Ein Bescheid vom Januar oder Februar rechnet deshalb noch mit dem alten Satz.
Was ändern Kinder am Beitrag zur Pflegeversicherung?
Wer kinderlos ist, zahlt einen Zuschlag. Wer mehrere Kinder hat, zahlt ab dem zweiten bis zum fünften Kind je Kind einen Abschlag, aber nur, solange das jeweilige Kind jünger als 25 ist (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Bei Rentnern sind die Kinder meist älter; dann bleibt es beim vollen Satz ohne Abschlag.
Wird von der Rente auch Lohnsteuer abgezogen?
Nein. Die Rentenversicherung behält keine Steuer ein; ob Einkommensteuer anfällt, ergibt sich aus der Steuererklärung. Vom Bruttobetrag gehen nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Gilt das auch für freiwillig oder privat Versicherte?
Nein. Die Rechnung auf dieser Seite gilt für die Krankenversicherung der Rentner. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt den Beitrag selbst an die Krankenkasse; wer privat versichert ist, kann einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen (§ 106 SGB VI).