Drei Wege
- Online über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (Kundenportal).
- Per Brief an Ihren Rentenversicherungsträger, formlos mit Versicherungsnummer und Unterschrift.
- Persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800.
Mit Rentenauskunft und Rentenbescheid kommt der Verlauf ohnehin als Anlage.
Und dann?
Nach § 149 Abs. 4 SGB VI sind Sie verpflichtet, den Verlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Ab Versand laufen sechs Kalendermonate, nach denen die Rentenversicherung ältere Daten durch Bescheid feststellen kann (Abs. 5). Laden Sie den Verlauf hier hoch (als PDF oder Seite für Seite fotografiert), und wir prüfen ihn auf Lücken und fehlende Zeiten: Versicherungsverlauf prüfen.
Häufige Fragen
Kostet der Versicherungsverlauf etwas?
Ist der Versicherungsverlauf dasselbe wie die Renteninformation?
Was brauche ich für die Anforderung?
Quellen
- § 149 SGB VI · Stand 02.10.2026
- § 109 SGB VI (Renteninformation, Rentenauskunft) · Stand 02.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung · Stand 02.10.2026
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